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   BGH, 31.01.1953 - II ZR 130/52   

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https://dejure.org/1953,540
BGH, 31.01.1953 - II ZR 130/52 (https://dejure.org/1953,540)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1953 - II ZR 130/52 (https://dejure.org/1953,540)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1953 - II ZR 130/52 (https://dejure.org/1953,540)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Vergütung für die Errichtung von Luftschutzbauten - Erteilung des Auftrages im Namen des deutschen Reiches - Anforderungen an das Zustandekommen von vertraglichen Beziehungen - Erkennbarkeit für den Vertragspartner, dass bei der Auftragserteilung durch den ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 8, 396
  • NJW 1953, 784
  • DB 1953, 273
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.05.1951 - II ZR 58/50

    Haftung der Gemeinde aus Luftschutzaufträgen

    Auszug aus BGH, 31.01.1953 - II ZR 130/52
    Wie erkennende Senat in seiner Entscheidung BGHZ 2, 142 mit eingehender Begründung dargelegt hat, ist Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages zwischen einer Baufirma und dem Deutschen Reich, wenn er durch den Oberbürgermeister einer Stadtgemeinde im Namen des Deutschen Reiches abgesschlossen sein soll, nicht nur eine aus öffentlich-rechtlichen Bestimmungen abzuleitende Vertretungsbefugnis des Oberbürgermeisters für das Reich, sondern darüber hinaus auch die Tatsache, daß der Vertragsabschluß im Einzelfall ausdrücklich oder nach den Umständen erkennbar im Namen des Deutschen Reiches vorgenommen worden ist.

    Senat bereits in der angeführten Entscheidung BGHZ 2, 142 (146) [BGH 16.05.1951 - II ZR 58/50] ausgeführt, daß die Gemeinde sich auf das Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 21 UmstG berufen kann.

  • BGH, 24.09.1952 - II ZR 25/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.01.1953 - II ZR 130/52
    Bereits in der - nicht veröffentlichten - Entscheidung des erkennenden Senats - II ZR 25/52 - vom 24. September 1952 ist der Bau von Luftschutzanlagen und der damit verbundene Abschluß von Verträgen seitens einer Gemeinde während des Krieges als ein Geschäft der laufenden Verwaltung angesehen worden.
  • BGH, 23.06.1954 - II ZR 91/53

    Geschäfte der laufenden Verwaltung

    Auf dieser Gesetzeslage beruht die Mehrzahl der zu dieser Frage aus neuerer Zeit bekannt gewordenen Entscheidungen, insbesondere auch die Urteile des erkennenden Senats vom 24. September 1952 (II ZR 25/52) und vom 31. Januar 1953 (BGHZ 8, 396 ff).

    Ob ein solches Geschäft geldlich besondere Bedeutung hat, kann, wie der Senat im Urteil vom 31. Januar 1953 (BGHZ 8, 396 [399]) näher ausgeführt hat, nur nach den Umständen beurteilt werden, wie sie bei dem Abschluß des Geschäfts gegeben waren.

  • BGH, 07.05.1956 - II ZR 304/53

    Rechtsmittel

    Es genügt, in dieser Hinsicht auf die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 24. September 1952 (II ZR 25/52) und vom 31. Januar 1953 (BGHZ 8, 397 ff [BGH 31.01.1953 - II ZR 130/52]) zu verweisen, in denen ausgeführt ist, daß der Bau von Luftschutzanlagen und der damit verbundene Abschluß von Verträgen seitens einer Gemeinde während des Krieges als ein Geschäft der laufenden Verwaltung zu bezeichnen sei.

    Wenn in einer dieser Entscheidungen mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse des Krieges sogar die Errichtung von Bauwerken im Werte von über 350.000 RM als ein Geschäft der laufenden Verwaltung angesehen und ihre erhebliche geldliche Bedeutung für die Gemeinde verneint wurde, weil es sich bei der Errichtung des Bauwerks um eine Auftragsangelegenheit und bei den dazu erforderlichen Beträgen um durchlaufende Gelder handelte, für die ein Ersatzanspruch gegen das Reich entstand (BGHZ 8, 398 f [BGH 31.01.1953 - II ZR 130/52]), so muß dies um so mehr für den vorliegenden Fall angenommen werden.

  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 335/90
    Selten vorkommende einmalige und außergewöhnliche Geschäfte fallen nicht darunter (vgl. für die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg: Kunze/Bronner/Katz, Komm. z. GemO BW, Stand März 1988, § 44 Rz 14 bis 16; BGHZ 8, 396 ).
  • BGH, 21.04.1955 - II ZR 328/53

    Rechtsmittel

    Es bedarf keiner grundsätzlichen Entscheidung darüber, ob ebenso wie Luftschutzbauten (BGHZ 8, 396 ff [BGH 31.01.1953 - II ZR 130/52]) und Maßnahmen zur Beschaffung von Brennmaterial (BGHZ 14, 89 [99]) auch die Förderung des sozialen Wohnungsbaues durch eigene Unternehmungen einer Landgemeinde zu den Geschäften der laufenden Verwaltung werden kann oder ob dies, wie die Revision meint, mindestens für einzelne Geschäfte zutrifft, die im Rahmen eines einmal formgerecht beschlossenen Programms liegen.
  • LG Braunschweig, 20.04.1964 - 2 Ks 1/63

    Massenerschiessung tausender Juden im Pripjetgebiet, darunter mindestens 4500

    Demnach hatte er nicht eine innere Einstellung zu den Taten, die als eigener Wille zur Tatherrschaft zu werten wäre (vgl. BGH 8, 396).
  • BGH, 15.05.1953 - V ZR 109/51

    Rechtsmittel

    Ein Widerspruch mit den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs vom 27. Mai 1949 II ZS 90/41 (OGHZ 2, 136 [139]) und des Bundesgerichtshofs von 16. Mai 1951 II ZR 58/50 (BGHZ 2, 142), vom 24. Sept. 1952 II ZR 25/52 und vom 31. Januar 1953 II ZR 130/52 besteht nicht, da es sich dort um vertragliche Verpflichtungen handelte und jeweils tatsächlich festgestellt wurde, dass der Vertrag, um den gestritten wurde, von der Gemeinde als solcher abgeschlossen worden ist.
  • BGH, 21.12.1959 - VII ZR 137/58
    Deren Ausführung und die Tragung der Aufwendungen dafür war nach dem § 1 des Luftschutzgesetzes i.d.F. vom 31. August 1943 (RGBl. I 506) grundsätzlich Sache des Reichs (vgl. BGHZ 2, 142, 149; 8, 396; NJW 1956, 505).
  • BGH, 08.02.1971 - III ZR 222/67

    Vertragswidrige Verpachtung eines Jagdbezirks - Voraussetzung für Ansprüche auf

    Der Kreis der laufenden Geschäfte einer Gemeinde läßt sich nicht für alle Gemeinden und alle Zeiten einheitlich bestimmen (vgl. BGHZ 8, 396 [BGH 31.01.1953 - II ZR 130/52] ; 14, 89 [BGH 15.06.1954 - III ZR 125/53] ; 21, 59 [BGH 13.06.1956 - IV ZR 24/56] ; 32, 375) [BGH 15.06.1960 - IV ZR 16/60] .
  • BGH, 23.11.1955 - VI ZR 127/54

    Rechtsmittel

    Es steht in der Rechtsprechung fest, daß diese Vorschrift auch dann anzuwenden ist, wenn eine Gemeinde im eigenen Namen, aber im öffentlich-rechtlichen Auftragsverhältnis zum Deutschen Reich, Bunkerbauten in Auftrag gegeben hat, für die eine Abrechnung mit dem Deutschen Reich noch nicht erfolgt ist (BGHZ 2, 142, 146; 8, 396, 400).
  • BGH, 24.03.1955 - II ZR 301/53

    Abschluss von Vermögens-Haftpflichtversicherungen als Geschäft der laufenden

    Der Kreis der unter jene Ausnahmevorschrift fallenden Geschäfte läßt sich nicht zahlen- oder katalogmäßig erfassen, sondern bestimmt sich jeweils nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles (BGHZ 8, 396 [BGH 31.01.1953 - II ZR 130/52] [397]; 14, 97).
  • BGH, 24.10.1957 - VII ZR 35/57

    Rechtsmittel

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